zur Aktion

Zu den hässlichen Erlebnissen bei Starkregen oder anderen Ereignissen mit großem Abwasseraufkommen gehören überschwemmte Kellerräume. Die Häufigkeit solcher Vorkommnisse wird regelmäßig unterschätzt. Niemand ist hierfür haftbar zu machen und eine Versicherung greift nur in den seltensten Fällen. Die Rechtsprechung hat in diesen Fragen praktisch durchgängig zu Ungunsten der Grundstückseigentümer entschieden! Fazit: Der einzige wirksame Schutz vor Schäden durch Abwasserrückstau ist der rechtzeitige Einbau geeigneter Rückstausicherungen.

Bei den jetzt anstehenden Dichtheitsprüfungen, die meistens mit Reparaturen an den Grundleitungen einhergehen, ist ein solcher Einbau mehr als vernünftig. Durch die dichten Rohre wird die Menge der zurück gestauten Abwässer größer. Die ehemalige „Versickerung“, bedingt durch die Undichtigkeiten, entfällt.